AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Gastronomie Management Giannetti GmbH (nachfolgend -GMG- genannt), insbesondere für Bewirtungsverträge, Veranstaltungen jeglicher Art, Caterings, Events, Verkauf von Waren Außer-Haus inkl. Webshop-Verkäufen sowie für alle hiermit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die GMG.

2. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform

2.1 Präsentationen der GMG, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren und Flyern stellen kein bindendes Angebot dar.

2.2 Eine Reservierung kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die GMG zustande. Dem Restaurant steht es frei, die Reservierung in Textform zu bestätigen.

2.3 Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein von der GMG abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird und wiederum von der GMG bestätigt wird. Bis zum Zeitpunkt der abschließenden, finalen Bestätigung von Seiten der GMG, welche immer in Schriftform zu erfolgen hat, bleibt das Angebot freibleibend.

2.4 Verkäufe über Apps, Webseiten und Webshops erfolgen im Namen des jeweiligen Leistungsanbieters. Sie kommen durch kostenpflichtige Bestätigung des Kaufes durch den Käufer zustande.

2.4 Irrtümer -und sich dadurch ergebende Änderungen der vereinbarten oder präsentierten Inhalte des Angebotes durch die GMG – sind ausdrücklich zu akzeptieren. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Art und Umfang des Angebots merklich vom üblichen Geschäftsgebaren und den geläufigen Angebotsformaten abweicht.

3. Gesamtschuldnerische Haftung

3.1 Schließt ein Dritter für einen Gast/Käufer oder einen Auftraggeber einen Vertrag/Kauf ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung/Käufer einer Ware bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haftet der Gast und der Dritte bzw. der Auftragsgeber und der Dritte als Gesamtschuldner.3.2 Unabhängig von der beauftragten Person haften Brautpaare
bei Veranstaltungen grundsätzlich gesamtschuldnerisch.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ausnahme hierzu sind Exklusiv- Angebote für Veranstaltungshalle und Caterings. Hier weisen wir Artikel- und Produktbezogen ausschließlich Nettopreise aus. Die Gesamtkosten werden dann inklusive der gesamten Mehrwertsteuer ausgewiesen.

4.2 Rechnungen und Webshop-/Onlinekäufe der GMG sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

4.3 Die GMG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit wird im Vertrag schriftlich vereinbart. Die GMG ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufenen Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. (siehe auch Punkt 4.4) Bis zur Zahlung der Vorauszahlungen, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht der GMG ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

4.4 Grundsätzlich gilt BAR- oder EC-Cash Zahlung sofort nach Leistungserhalt als vereinbart. Kreditkartenzahlungen wird bis maximal 2.000,00 EUR akzeptiert. Bei Online-Käufen gelten die dort abgebildeten Zahlungsmöglichkeiten. Eine Zahlung auf Rechnung muss schriftlich im Vorfeld vereinbart werden. Der Besteller muss dazu eine gesamtschuldnerische Kostenübernahmeerklärung bei der GMG einreichen. Bei Umsätzen von über 3.000 EUR Umsatz ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des erwarteten Bruttoumsatzes zu leisten. Anzahlungen müssen bis spätestens 7 Bankwerktage vor der geplanten Veranstaltung eingegangen sein. Sollte bis dahin Anzahlung nicht erfolgt sein, behalten wir uns das Recht vor, Buchungen, Käufe, Reservierungen ohne Angabe von Gründen bis zu diesem Zeitpunkt zu stornieren. Die erbrachten oder bestellten Waren oder Dienstleistungen sind vom Auftraggeber zu erstatten. Eine Rechnungsstellung über Speisen, Getränke und Extras erfolgt grundsätzlich nur nach Vereinbarung als Gesamtrechnung an die Bestelleranschrift. Rechnungen an Veranstalter/Besteller, deren Rechnungsadresse nicht in Deutschland liegt, können nur in Bar, Kreditkarte oder per EC-Karte beglichen werden. Eine Zahlung per Vorabüberweisung ist nur in abgesprochenen Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die GMG.

4.5 Gerät die GMG bei der Erbringung ihrer Leistungen in Verzug und ist dieser Verzug nicht auf Eigenverschulden zurück zu führen, so stellt der Auftragsgeber die GMG von jeglicher Haftung und Schadenersatzforderungen frei. Verspätete Leistungserbringungen stellen den Auftraggeber von den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht frei. Dies gilt insbesondere bei Catering, Außer Haus Lieferungen, Veranstaltungen Inhouse, Bereitstellen von Waren zur Abholung, Webshop-/Onlinekäufe.

5. Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen, Catering, Events

5.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen einer Veranstaltung überlassenen Räume, Vitrinen oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GMG.

5.2 Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Dem Auftragsgeber wird angeboten eine Stornoversicherung abzuschließen.

5.3 Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des GMG. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.

5.4 Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung von diesem wieder abgeholt werden. Danach ist die GMG berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

5.5 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit bei nicht öffentlichen Veranstaltungen

5.5.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl muss der GMG spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der GMG, die in Textform erfolgen muss und ist Grundlage der Rechnungsstellung. Ausnahme: Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, sofern diese höher ist, als die Teilnehmerzahl welche der GMG bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn vorlag.

5.5.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 5 % ist kostenfrei bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich und schriftlich mitzuteilen. Sie bedarf der Zustimmung der GMG. Darüber hinaus gehende, auch vor der 7 Tage Frist ergangene Personenzahländerungen werden nur durch die schriftliche Bestätigung der GMG verbindlich.

5.5.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die GMG berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.

5.5.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das GMG diesen Abweichungen zu, so kann die GMG die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Casino Zollverein trifft ein Verschulden.

5.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der GMG mitbringen. In diesen Fällen kann die GMG eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

5.7 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass jegliches von Ihm selbst oder in seinem Auftrag angeliefertes Material, wie Prospekte, Verpackungen etc., vorschriftsmäßig entsorgt wird. Das GMG behält sich das Recht vor, die tatsächlichen Kosten der Entsorgung des verbleibenden Mülls sowie eine damit verbundene besondere Reinigung der Räume dem Besteller zu berechnen.

5.8 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so werden ihm 100 % der vereinbarten Raumkosten in Rechnung gestellt. Ab einer Kündigung bis längstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dazu 100 % der Raumkosten und 50 % des angebotenen Speisen- und Getränkeumsatzes fällig. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang. Angefallene Planungs- und Beratungskosten werden nach Aufwand berechnet. Individuell entstandene Kosten (Dekoration, externe Dienstleistungen, Personal etc.) werden in der vereinbarten Höhe berechnet.

5.9 Ergänzend zu den hier aufgeführten Punkten, finden auch die im Anhang der Angebots- und

Bestätigungsschreiben befindlichen Klauseln Anwendung. Diese sind Vertragsbestandteil.

6. Besondere Bestimmungen bei Catering, Events und Sonderregelungen Caterings, Webshop, Außer Haus

6.1 Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum der GMG. Das Equipment wird vollständig in einer Ausstattungsliste erfasst, die der Besteller bei Empfang prüft und deren Richtigkeit bestätigt bzw. ggf. korrigiert. Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Hochwertige Ausstattung hat er auf eigene Kosten zu versichern bzw. den Wiederbeschaffungswert abzusichern. Für hochwertige Ausstattungen kann die GMG einen angemessenen Mietpreis erheben, der individuell vereinbart und in der Preiskalkulation gesondert ausgewiesen wird. Die zur Verfügung gestellte Ausstattung ist vom Veranstalter nach Veranstaltungsende zum vereinbarten Termin zur Abholung bereitzustellen.

6.2 Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder von Lieferanten nicht in der erforderlichen Menge bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich die GMG geringfügige Änderungen der angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren vor. Dies gilt auch für Außer Haus Bestellungen und Webshop-Käufen.

6.3 Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Küchen-, Auf- und Abbaupersonal, Reinigungskräften, Technikern, Hostessen, Hilfskräften werden gesondert vereinbart; hierfür wird auf Stundenbasis abgerechnet.

7. Rücktrittsrecht der GMG

Die GMG ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn

a) Höhere Gewalt oder andere von dem GMG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

b) Die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der GMG nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht von der GMG zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. der GMG bekannt geworden ist.

8. Weiterveräußerung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zu vollständiger Bezahlung bleiben sämtliche Bestellungen/Käufe im Eigentum der GMG.

8.2 Der Kunde/ Auftragsgeber darf Waren oder Dienstleistungen nicht ohne schriftliches Einverständnis der GMG an Dritte weiterveräußern, vermieten oder verleihen.

9. Haftung der GMG

9.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Waren oder Leistungen der GMG auftreten, wird sich die GMG auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel der GMG innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Anzeigepflichten des § 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie – bei Kaufleuten – § 377 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für sämtliche sonstige gesetzlichen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten.

9.2 Die GMG haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Datenschutz

Die GMG ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen, zu speichern und den mit ihr verbundenen Unternehmen zu übermitteln, soweit dies zur Durchführung eines der unter Punkt 1 genannten Leistungen erforderlich ist. Alle personenbezogenen Informationen werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Die Abgabe personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Verarbeitung erfolgt dabei stets im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Datenübertragung via Internet, wie zum Beispiel über E-Mail, kann immer Sicherheitslücken aufweisen. Der komplette Schutz der Daten ist im Internet nicht möglich. Wir verweisen auf unser Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über

Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

10.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der GMG ist Essen.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder

nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht

berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 2023-10-25